Bei einigen Bürgerinnen und Bürgern verblieben offensichtlich noch diverse Fragen. Aus diesem Grund hat der Landkreis Nienburg Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen gegeben:
Habe ich Alternativen beim Versorger?
- FttC-Ausbau: Sie können bei Ihrem bisherigen Versorger bleiben, für Sie ändert sich nichts. Die Leistungsfähigkeit Ihres Anschlusses hängt davon ab, ob Ihr Vertragspartner mit Northern Access GmbH kooperiert und dort Bandbreite „einkauft“ um diese an Sie weiterzureichen. Derzeit ist nicht bekannt, ob andere Unternehmen eine entsprechende Absicht angekündigt haben.
- FttB-Ausbau: Für die Nutzung eines Glasfaser-Hausanschlusses ist es erforderlich, einen Endkunden-Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen abzuschließen. Eine Nutzung ohne einen solchen Vertrag ist nicht möglich. Derzeit bietet im Ausbaugebiet nur die Northern Access GmbH entsprechende Verträge an. Der Landkreis lässt derzeit Anfragen bei anderen Firmen durchführen. Ob es bei dem jetzt ausgebauten Gebiet zu einem Vertrag mit anderen Unternehmen kommt, ist derzeit noch offen.
Generell handelt es sich um ein OPEN Access Netz, bei dem die Northern Access GmbH anderen Telekommunikationsunternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang gewähren muss. Dieser Zugang sollte möglichst 6 Monate vor Markteinführung gewährleistet sein. (§ 7 Abs. 3 NGA-Rahmenregelung)
Kann ich einen laufenden Vertrag auslaufen lassen?
Vertragsdetails müssen grundsätzlich mit Ihren Telekommunikationsunternehmen (Alt und Neu) geklärt werden. Hierfür sollten sich die Anschlussnehmer zeitnah an den neuen Vertragspartner wenden, um ggf. rechtzeitig kündigen zu können.
Wer bezahlt über 20 m Strecke auf dem Grundstück?
Überlange Hausanschlussleitungen können von den Eigentümern sehr großer Grundstücke selbst erstellt bzw. es muss dafür eine Kostenbeteiligung an die Northern Access GmbH gezahlt werden.
Kann ich noch auf den Zug aufspringen, ohne angeschrieben worden zu sein?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Grundsätzlich werden bei dem geförderten Ausbau nur Adressen in den vorgesehenen Ausbaugebieten berücksichtigt werden. Adressen, die von anderen Unternehmen bereits als eigenwirtschaftlicher Ausbau angekündigt wurden, sind ebenfalls ausgeschlossen. Auch der Ausbau von weit entfernten Einzellagen muss ggf. aus wirtschaftlichen Gründen unterbleiben. Der Landkreis prüft derzeit, ob weitere Adressen im Rahmen von neuen Förderungsanträgen berücksichtigt werden können.
Werden die Leitungen dennoch in den öffentlichen Straßen(seiten)raum verlegt, auch wenn (zurzeit) kein Hausanschluss gewünscht wird?
Ja, die Leitungen werden auch dann in den öffentlichen Straßen(seiten)raum verlegt (Homes passed). Ein späterer Hausanschluss ist somit grundsätzlich möglich, es erfolgt dann jedoch keine Kostenübernahme durch den Landkreis.
Gibt es einen günstigeren Anbieter als die Northern Access GmbH?
Für dieses neu geschaffene Netzt gibt es aktuell keinen günstigeren Anbieter.
Da es sich bei den weißen Flecken im Landkreis Nienburg aus Sicht der Telekommunikationsunternehmen um unwirtschaftliche und schwer zu erschließende Gebiete handelt, können die Preise, die den Anschlussteilnehmern „abverlangt“ werden, nicht direkt mit den Preisen in einem dicht besiedelten Gebiet (Großstadt) verglichen werden. Denn hier fallen pro Meter Glasfaserkabel mehr Anschlussteilnehmer an, als in den ländlich geprägten Gebieten im Landkreis Nienburg.
Um den Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, im Landkreis Nienburg dennoch ein Netz aufzubauen, wurden von EU, Bund und Land Niedersachsen Förderprogramme geschaffen, an denen sich der Landkreis beteiligt hat. Insgesamt werden die neu geschaffenen Anschlüsse im Landkreis Nienburg mit öffentlichen Mitteln in Höhe von ca. 31 Millionen Euro gefördert.
Im Ausschreibungsverfahren wurden alle Anbieter dazu aufgefordert, verbindliche Endkundenpreise zu nennen. Hier konnte die Northern Access GmbH die besten Angebote mit den besten Preisen präsentieren.
ERGÄNZUNGEN VON DER SAMTGEMEINDE MITTELWESER
Bis wann muss ich mich entscheiden haben, ob ich den Glasfaseranschluss auf meinem Grundstück fertigstellen lasse?
Die Entscheidung muss "vor Beginn der Ausbauarbeiten" getroffen werden. Bisher gibt es noch keinen exakten Zeitrahmen, wann mit den Arbeiten begonnen wird. Falls Sie sich aber in diesem Jahr entscheiden würden, sollte Sie auf jeden Fall alle Fristen eingehalten haben.
Für alle Fragen bezüglich Vertragskonditionen wenden Sie sich bitte an die Northern Access Gmbh. Sie können den Link unten verwenden.
"Die Harke" am 28.11.2018 - Tipp: Anschluss auf jeden Fall für wenigstens zwei Jahre buchen
Bei jedem der über 8000 angeschriebenen Haushalte, die schnelles Internet bekommen sollen, steht der Besitzer jetzt vor der Frage, ob er einen Tarif bei der Ausbau-Firma „Northern Access“ abschließen soll. Das Liebenauer Unternehmen bietet zur neuen Leitung nämlich auch gleich den passenden Tarif. Auf den ersten Blick mag die Internet- (50 Mbit) und Telefonflatrate (ins deutsche Festnetz) einigen Kunden zu teuer erscheinen: etwa 60 Euro ab dem zweiten Jahr. Im ersten Jahr gibt es die Kombination für 20 Euro, sodass im Schnitt etwa 40 Euro pro Jahr in den ersten beiden Jahren herauskommen.
Das ist in etwa so teuer wie ein ähnlicher Tarif bei Telekom oder Vodafone. Deshalb können betroffene Haushalte den Tarif bedenkenlos abschließen – nach zwei Jahren ist ja die Kündigung möglich. Der große Vorteil: Selbst wenn der Vertragsnehmer nach zwei Jahren zurück zur langsamen Kupferleitung anderer Anbieter wechselt, hat er einen kostenlosen Glasfaseranschluss bekommen – sofern die Leitung von der Straße zum Haus nicht länger als 20 Meter ist. Dann müsste der Betroffene pro weiterem Meter etwa 50 Euro zusätzlich zahlen. Wobei hier eine Reduzierung durch Eigenleistung möglich wäre. Zusätzlich besteht die Chance, dass nach zwei Jahren weitere Anbieter die neue Glasfaserleitung nutzen und sich die Preise am Markt regulieren.