I. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Estorf/Haushaltsjahr 2004
Aufgrund des § 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Estorf in seiner Sitzung am 08. Dezember 2004 folgende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Hj. 2004 beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des
Haush.Planes einschl. der Nachträge
vermindert um erhöht um gegenüber bisher nunmehr
festgesetzt auf
im Verwaltungs-
haushalt
die Einnahmen - 129.700 1.233.200 1.362.900
die Ausgaben - 29.000 1.333.900 1.362.900
im Vermögens-
haushalt
die Einnahmen - 101.300 33.400 134.700
die Ausgaben - 101.300 33.400 134.700
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 11.900,00 € um 11.900,00 € reduziert und damit auf 0,-- € neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Die Befugnis des Gemeindedirektors, über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall gemäß § 89 Abs. 1 NGO als unerheblich gelten, zuzustimmen, wird nicht geändert.
Estorf, den 08. Dezember 2004
Lange Henking
Bürgermeister Gemeindedirektor
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Estorf für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Landkreis Nienburg/Weser hat mit Verfügung vom 28.12.2004, Az. 20-15 11 006, die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt nach § 86 Abs. 2 Satz 3 NGO an 7 Werktagen, beginnend mit dem Tage nach der Bekanntmachung, zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Landesbergen, Zimmer 23, 31628 Landesbergen, öffentlich aus.
Landesbergen, den 28.12.2004
H e n k i n g
Gemeindedirektor
Aufgrund des § 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Estorf in seiner Sitzung am 08. Dezember 2004 folgende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Hj. 2004 beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des
Haush.Planes einschl. der Nachträge
vermindert um erhöht um gegenüber bisher nunmehr
festgesetzt auf
im Verwaltungs-
haushalt
die Einnahmen - 129.700 1.233.200 1.362.900
die Ausgaben - 29.000 1.333.900 1.362.900
im Vermögens-
haushalt
die Einnahmen - 101.300 33.400 134.700
die Ausgaben - 101.300 33.400 134.700
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 11.900,00 € um 11.900,00 € reduziert und damit auf 0,-- € neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Die Befugnis des Gemeindedirektors, über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall gemäß § 89 Abs. 1 NGO als unerheblich gelten, zuzustimmen, wird nicht geändert.
Estorf, den 08. Dezember 2004
Lange Henking
Bürgermeister Gemeindedirektor
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Estorf für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Landkreis Nienburg/Weser hat mit Verfügung vom 28.12.2004, Az. 20-15 11 006, die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt nach § 86 Abs. 2 Satz 3 NGO an 7 Werktagen, beginnend mit dem Tage nach der Bekanntmachung, zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Landesbergen, Zimmer 23, 31628 Landesbergen, öffentlich aus.
Landesbergen, den 28.12.2004
H e n k i n g
Gemeindedirektor