
Der räumliche Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung ist in der Planskizze gekennzeichnet.
Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung liegt mit dem Entwurf der dazugehörigen Begründung gemäß § 97 Absatz 1 NBauO in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB
vom 01. Februar 2005 bis 01. März 2005 (einschließlich)
im Rathaus der Samtgemeinde Landesbergen, Amt für Bauen und Umwelt, Zimmer 9 (Erdgeschoss), während der Dienststunden
montags 08.30 Uhr – 17.30 Uhr
dienstags 08.30 Uhr – 15.30 Uhr
mittwochs 08:30 Uhr – 14:30 Uhr
donnerstags 08:30 Uhr – 15:30 Uhr
freitags 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
öffentlich aus.
Während dieser Zeit können Anregungen und Bedenken in schriftlicher Form oder zur Niederschrift eingebracht werden.
Das Verfahren für den Erlass der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung wurde vor dem 20. Juli 2004 begonnen. Die Gemeinde Landesbergen führt das Verfahren gemäß § 244 Absatz 2 BauGB nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung zu Ende.
Landesbergen, 21. Januar 2005
Gemeinde Landesbergen
Der Gemeindedirektor
gez. Henking