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Vorlage - BV/2019/294 (10)
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Sachverhalt:
Gemäß § 112 NKomVG hat die Samtgemeinde eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Rat beschließt nach § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG über den Erlass der Haushaltssatzung.
Der Ergebnisplanentwurf 2020 schließt mit einem Fehlbetrag von 2.748.300 € ab. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf.
Die Verwaltung hat zunächst alle von den Fachdiensten angemeldeten Positionen in den Entwurf aufgenommen. Die Verschlechterung des Planergebnisses gegenüber dem Vorjahr (rd. 1,2 Mio. mehr) ergibt sich insbesondere im Bereich der Gebäudeunterhaltung (rd. 1 Mio. € mehr). Dies lässt sich mit einem bestehenden Rückstau für die Instandhaltung der Liegenschaften und der Aufnahme von Maßnahmen mit Fördermittelanspruch in den Haushaltsplanentwurf begründen. Politik und Verwaltung sollten gemeinsam abstimmen, ob und ggf. welche Positionen reduziert werden sollen.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan 2020 (Anlage 1) wird unter Berücksichtigung der Änderungslisten (Anlage 2) beschlossen.
Gesicherte Finanzierung:
Haushaltmittel verfügbar: JA / NEIN
Haushaltsansatz für die Maßnahme:
Bedarf:
Vorhandene Mittel:
Rest:
Produktkonto
Anlage/n:
Anlage 1: Haushaltssatzungsentwurf mit Planentwurf 2020
Anlage 2: Änderungslisten
Anlage 3: Eckdaten aller Gemeinden der Samtgemeinde Mittelweser