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Auszug - Aufhebung Satzungen Marktverkehr Stolzenau
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Für den diesjährigen Frühjahrsmarkt konnten nicht genügend Schausteller gefunden werden, um ihn in gewohnter Form am ZOB durchzuführen. Die Gemeinde hat nun in Zusammenarbeit mit potentiellen Marktbeschickern, dem Flohmarktbetreiber und dem Gewerbeverein ein Konzept erarbeitet, das quasi als Test für einen Tag läuft. Das Konzept liegt dem Rat vor. Zur Umsetzung der diesjährigen Testphase ist es erforderlich, die beiden den Markt betreffenden Satzungen aufzuheben. Nach dem Markt lädt die Verwaltung zu einer Rückschau ein und bereitet neue Satzungen vor.
RF Broschei erinnert an ihren Vorschlag, den Markt mit Food-Trucks auszustatten. GD Beckmeyer sagt zu, dass auch dieser Vorschlag bei den Nachbesprechungen behandelt wird.
Beschluss laut Vorlage.
Beschluss:
Mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird:
Die Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Gemeinde Stolzenau.
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren auf den Märkten in der Gemeinde Stolzenau.
Die Verwaltung erhält den Auftrag nach dem Frühjahrsmarkt zu einer Rückschau einzuladen und die neuen Satzungen vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen